Organisation und Strukturen

D

 

Unser Verein wird von einem dreiköpfigen Vorstand geleitet:

 

Präsident (Dr. Martin Will, Saarbrücken), Vizepräsident (Prof. Dr. Daniel Dejica, Timisoara) und Finanzvorstand Dr. Bernd Benecke (München) - mehr dazu im Unterbereich [Mitglieder].

 

Die fachliche Begutachtung von Beiträgen, die bei uns eingereicht werden wird von einem wissenschaftlichen Beirat veranlasst. Ihm gehören neben dem Präsidenten und Vizepräsidenten eine weitere Personen an: Assistant Professor Dr. Jorgos Floros (Nikosia/Zypern), ebenfalls Mitglied von AITReN. Sofern die eingereichten Beiträge den Qualitätskriterien von AITReN entsprechen, werden sie entweder mit einem Druckkostenzuschuss o. ä. gefördert oder von uns herausgegeben.

 

Eine Mitgliedschaft im Verein kostet derzeit  € 25,- pro Jahr. Der Beitrag ist auf das Konto Nr. 4502795 bei der deutschen Skatbank, Altenburg (BLZ 83065410) zu überweisen. Da AITReN ein eingetragener Verein ist (VR 5076 beim Amtsgericht Saarbrücken), sind sowohl Mitgliedsbeiträge als auch Spenden steuerlich absetzbar. Bei Bedarf stellt unser Schatzmeister gerne eine entsprechende Bestätigung aus.

 

Mindestens einmal pro Jahr findet eine ordentliche Mitgliederversammlung statt, die spätestens 4 Wochen vor dem eigentlichen Termin samt Tagesordnung allen Mitgliedern per Email mitgeteilt wird. Soweit nicht besonders vermerkt, finden diese Versammlungen in der Geschäftsstelle des Vereins, Daimlerstr. 3 in D-66123 Saarbrücken, statt. Mitglieder, die nicht persönlich anwesend sein können, werden gebeten, dies dem Präsidenten rechtzeitig an die Emailadresse des Vereins (info@atrc-group.net) mitzuteilen. In diesem Fall sollten sie Sorge tragen, ihre Stimme einem anderen Mitglied zu übertragen, wozu die Schriftform nötig ist (Brief oder *.pdf mit eingescannter Unterschrift - einfache Emails sind nicht zulässig). Die so erstellten Proxies müssen zu Beginn der Vollversammlung vorgelegt und überprüft werden. Das Protokoll der Vollversammlung wird anschließend an alle Mitglieder gemailt und in den Mitgliederbereich [Protokolle und interne Unterlagen]  eingestellt. Sind 4 Wochen nach Versendung des Protokolls keine Änderungsanträge eingegangen, gilt das Protokoll als angenommen. Mehr zu diesen Punkten im Unterbereich [Satzung].